Datenschutz-Grundverordnung: Viel Arbeit für Gerichte und Aufsichtsbehörden
Sie kommt, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und mit ihr einiger Veränderungsbedarf, so viel ist sicher. Dass dadurch die Bürokratie in Kanzleien erheblich zunimmt, glauben Experten aber nicht. Denn vieles ist – nach dem ersten Umstellungsaufwand – Formsache. Das bedeutet aber keineswegs, dass die deutsche Umsetzung der Richtlinie alle Fragen geklärt hätte, im Gegenteil. Timo Gehle, bei der DATEV eG zuständig für Datenschutz-Beratungen, sieht die Aufsichtsbehörden in der Pflicht, in den kommenden Jahren Rechtssicherheit herzustellen.
Erschienen in „STB Web“ im November 2017 und hier im Volltext.