Digitalisierung kontrovers: Belege scannen – wer darf ran?
Digitalisierung – das klangvolle Zukunftswort bedeutet heute in der Praxis oft schlicht auch nur, eine Menge Papier für die elektronische Verarbeitung einzuscannen. Für Kanzleien ist die Grenze des digitalen Belegwesens heute häufig schnell erreicht, nämlich dann, wenn Mandanten nicht fähig oder willens sind, korrekt gescannte Belege – auch von ellenlangen Kassenbons, winzigen Tankquittungen und mehrfach getackerten Rechnungen – zu liefern. Am besten läuft der Prozess zudem noch nach den Anforderungen der Musterverfahrensdokumentation der Bundessteuerberaterkammer ab, damit die Papierbelege anschließend vernichtet werden dürfen.
Damit ist die Mehrzahl der Mandanten heute überfordert. Kann es aber sinnvoll sein, dass die Kanzlei selbst das Scannen übernimmt? „Eventuell“, sagt WP, RA, StB Roland Kleemann, Gründer und Partner der Berliner Partnerschaftsgesellschaft Wollmann & Kleemann und Präsident der Steuerberaterkammer Berlin. Der Diplom-Wirtschaftsingenieur Ulrich Tröller, Geschäftsführer des Dienstleisters Enteos GmbH, meint dagegen: „Nur so kann das digitale Belegwesen als einheitlicher Prozess in der Kanzlei überhaupt funktionieren“. Ihre Standpunkte diskutieren beide im Interview mit STB Web.
Erschienen und vollständig zu lesen in STB Web, Ausgabe 1/15