Neue Hinweispflicht für Kanzlei-Homepages
Seit heute gilt für alle Kanzleien mit mehr als zehn Mitarbeitern eine neue Vorschrift: Sie müssen im Impressum und in den AAB auf ihre Teilnahme an einem etwaigen Schlichtungsverfahren hinweisen.
Erschienen in „STB Web“ am 1. Februar 2017 und hier im Volltext.