Reform der Umsatzsteuer in der EU: Eine Einordnung für die Beratungspraxis
Die Europäische Kommission hat im Oktober und November des vergangenen Jahres neue Instrumente vorgestellt, mit denen das Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union weniger betrugsanfällig werden soll und zudem Pläne vorgelegt , die helfen sollen, die bürokratischen Hürden für Unternehmen, die grenzüberschreitend handeln, abzubauen. Wesentlich ist dabei insbesondere die geplante Umstellung auf das sogenannte Bestimmungslandprinzip sowie die Schaffung eines zentralen Online-Portals für die Anmeldung und Entrichtung der Steuer. Im Dezember des vergangenen Jahres hat der EU-Ministerrat bereits erste Vereinfachungen der Mehrwertsteuerregelungen für Online-Unternehmen beschlossen, die schrittweise bis 2021 in Kraft treten sollen. Ein Schritt in die richtige Richtung, meint Christian Mozelewski von der Berliner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Crowe Horwath Trinavis.
Erschienen in „STB Web“ im Januar 2018 und hier im Volltext.